Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
DasNETZ – IT Personalberatung GmbH (nachfolgend „DasNETZ“)
§1Das NETZ – IT Personalberatung GmbH ist ein Personalvermittler, der qualifizierte IT-Fach- und Führungskräfte an seine Kunden vermittelt.
1.1Eine Vermittlungsleistung gilt als vollbracht, sobald Informationen übermittelt wurden, anhand derer ein empfohlener Kandidat durch den Kunden identifiziert werden kann („Empfehlung“).
1.2Eine Vermittlungsleistung gilt als vollbracht, sobald Informationen übermittelt wurden, anhand derer ein empfohlener Kandidat durch den Kunden identifiziert werden kann („Empfehlung“).
1.3Kommt innerhalb von 12 Monaten nach der Empfehlung eines Kandidaten durch DasNETZ ein mündlicher oder schriftlicher, direkter oder indirekter, Arbeitsvertrag („Hauptvertrag“) zwischen Kunde und empfohlenem Kandidaten zustande, gilt dieser Hauptvertrag als durch die Empfehlung von DasNETZ zustande gekommen.
1.4Hat sich ein durch DasNETZ empfohlener Kandidat, innerhalb von 12 Monaten unabhängig von dieser Empfehlung selbst oder durch Dritte bei dem Kunden beworben, ist der Kunde dazu verpflichtet DasNETZ vor Beginn des ersten Vorstellungsgespräches zwischen empfohlenem Kandidaten und dem Kunden davon zu unterrichten. Versäumt der Kunde diese Informationspflicht und kommt es in diesem Fall zur einem Hauptvertrag zwischen Kunde und Kandidat, wird das Vermittlungshonorar gemäß § 2 fällig.
1.5Sofern unklar oder streitig ist, wie und wann der Kunde erstmals Kenntnis von dem Kandidaten erlangt hat, hat der Kunde auf Verlangen von DasNETZ innerhalb von 14 Tagen entsprechende Nachweise zur Verfügung zu stellen.
§2Honorar („Provision”)
2.1Wenn aufgrund einer Empfehlung von DasNETZ ein Hauptvertrag zwischen Kunde und dem empfohlenen Kandidaten zustande gekommen ist, verpflichtet sich der Kunde ein Honorar an DasNETZ zu entrichten.
2.2Das Honorar ist ein prozentualer Anteil der voraussichtlichen Jahresbruttovergütung des Kandidaten. Dem Honorar sind die im Hauptvertrag vereinbarte Jahresbruttovergütung zuzüglich erfolgsabhängiger und erfolgsunabhängiger Zusatzleistungen (wie Bonifikationen, Prämien, Firmenwagen, Einmalzahlungen, Car Allowances, Beteiligungen) die dem Kandidaten gewährt werden enthalten. Einen Firmenwagen kalkulieren wir pauschal mit einem geldwerten Vorteil im Wert von 5.000 €.
2.3Der prozentuale Anteil des Honorars berechnet sich wie folgt:
Jahresbruttovergütung: | Honorar: | |
0 – 45.000 € | 13.500 € Festbetrag | |
45.001 € und mehr | 35 % |
2.4Das Honorar versteht sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer.
2.5Das Honorar ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und ohne Abzug zu begleichen.
2.6Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, hat DasNETZ Anspruch auf Verzugszinsen und behält sich die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden ausdrücklich vor.
§3Eignung des Kandidaten
3.1Eine Gewähr für die fachliche und persönliche Eignung der Kandidaten sowie die Richtigkeit der Angaben des Kandidaten kann generell nicht übernommen werden. DasNETZ überlässt dem Kunden die abschließende Prüfung, ob der Kandidat fachlich und persönlich für die Tätigkeit geeignet ist.
3.2Bei der Empfehlung ausländischer Kandidaten obliegt dem Kunden die Prüfung, ob eine offizielle Arbeitsgenehmigung erforderlich ist. Andernfalls darf die Tätigkeit des Kandidaten nicht aufgenommen werden. Die Kosten für die Beschaffung einer Arbeitsgenehmigung hat der Kunde auf eigene Kosten zu tragen.
§4Informationspflichten
4.1Wenn Umstände auftreten, die sich auf die Durchführung der Vermittlungstätigkeit auswirken können, ist der Kunde dazu verpflichtet DasNETZ unverzüglich zu informieren.
4.2Der Kunde verpflichtet sich dazu spätestens bei Arbeitsantritt, DasNETZ über das Zustandekommen des Hauptvertrages und die voraussichtliche Jahresbruttovergütung zu informieren. Dazu zählen insbesondere der geschlossene Hauptvertrag sowie alle Nebenverträge und Bonusvereinbarungen.
§5Geheimhaltung
5.1Der Kunde verpflichtet sich dazu alle im Rahmen der Vermittlungstätigkeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt insbesondere den personenbezogenen Daten empfohlener Kandidaten und ihrer Bewerbungsunterlagen (wie Arbeitszeugnisse, Arbeitsproben, Referenzschreiben).
5.2Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und kommt daraufhin ein Hauptvertrag mit einem Dritten und dem von DasNETZ empfohlenen Kandidaten zustande, so schuldet der Kunde das Honorar in voller Höhe entsprechend § 2.3 als wenn der Kunde diesen Hauptvertrag selbst mit dem Kandidaten geschlossen hätte. Darüber hinaus behält sich DasNETZ darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.
§6Anwendbares Recht und Gerichtsstand
6.1Dieser Rahmenvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6.2Gerichtsstand ist Düsseldorf.
§7Schlussbestimmungen
7.1Alle Vereinbarungen und Nebenabreden die zwischen dem Kunden und DasNetz getroffen werden sind schriftlich niederzulegen.
7.2Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.